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Kommentar vom 16.10.2017
Finale oder nicht Finale - das ist hier die Frage
von Wolfgang Leiss

Die Göppinger Dressurtage sind ein wichtiger Termin im baden-württembergischen Dressurgeschehen. Hauptsächlich, weil in Göppingen kurz vor der Schleyerhalle die letzte Qualifikation zum iWEST Cup stattfindet – wo die Aspiranten schon mal ihre Kür in der Halle üben können – aber auch, weil in der Grand Prix Tour, zur Ende der Saison schon mal ein „echter“ Grand Prix geübt werden kann, nachdem viele Reiter in der Saison sich in Inter A/B/II geübt haben.

Was die Attraktion der Veranstaltung aus Sicht der Teilnehmer deutlich verbessern würde, wenn die jeweils zweiten Prüfungen der Touren als Finale ausgeschrieben wären und damit 2/3 der Starter platzierungswürdig wären.

Beispiel: GP Tour
Die Grand Prix Tour in Göppingen, bestehend aus Kurz Grand Prix und Grand Prix, ist insofern miteinander verknüpft, als dass man, wenn man den Grand Prix reiten will auch den Kurz Grand Prix geritten haben muss.

Als Finale kann man in der GP Tour aber den Grand Prix nicht werten, weil in der LPO als Vorbedingung für ein Finale eine Final Teilnehmerzahl angegeben sein muss, was in der Ausschreibung von Göppingen nicht der Fall war. So ist eigentlich nur 1/3 anerkannt platzierungswürdig.

Der ausgeschriebene Geldpreis war mit 3000,00 € angegeben, 500,00 € mehr als ein Veranstalter ausschreiben muss. Die Auszahlung dieses Betrags wurde für acht Platzierungen festgelegt. D.h. der Veranstalter hat in zwei Dingen sehr teilnehmerfreundlich gehandelt, er hat nicht nur 2500, sondern 3000 € ausgeschrieben und er hat sichergestellt, dass der gesamte Betrag an die Reiter ausgeschüttet wird.

Allerdings werden von den acht Platzierungen nur vier anerkannt und in der Erfolgsliste der Reiter vermerkt, da der Grand Prix laut Ausschreibung kein Finale ist, und zudem ist eine Auflistung des Gelpreises laut LPO nur bei Gewinngeldern ab 4000 € möglich. D.h. der Veranstalter hat positiv für die Teilnehmer gehandelt, aber durch Formfehler die Wirkung relativiert.

Anderes Beispiel: M/S Touren
Wenn dann, wie in der Amateurtour 31 Teilnehmer in der M** antreten - wovon dann 19 in der zweiten Prüfung, der S*, die nicht als Finale ausgeschrieben war, starten - dürfen 1/3 platziert werden, was 7 anerkannte Platzierte bedeuten. Bezogen auf die Ausgangs Starterzahl von 31 sind das „nur“ 22,5 %, also weniger als die sonst üblichen 33 %.

Wäre die S* als Finale mit z.B. max. 25 Startern ausgeschrieben gewesen, hätten die, die reiten wollten, alle reiten können, und von den 19 Startern wären 14 Teilnehmer in den Genuss einer Platzierung gekommen. Bezogen auf die 31 Starter der M** wären das immer noch weniger als die Hälfte, aber deutlich mehr mit einer Schleife beglückt worden.

Analoges gilt für die Jungpferde Tour.
Hinzu kommt hier: Das was in der GP Tour Sinn macht, die Einlaufprüfung als Pflichprüfung vorzuschreiben, ist im M/S Bereich problematisch, wo es durchaus sein kann, dass ein Teilnehmer bei entsprechendem Erfolg - am Ende der Saison - im S Bereich auf M Prüfungen verzichten will.
Fazit
Der Aufschrei, bei der Einführung der 2/3 Regelung war damals groß, als danach nicht mehr alle Teilnehmer eines Finales anerkannt platziert werden konnten.

Warum damals Beschwerde geführt wurde, verwundert heute, denn vielerorts wird die 2/3 Regelung (oder besser gesagt, die Finalregel) gar nicht angewendet, wie zuletzt in Göppingen, was zur Folge hat, dass nur 1/3 der Teilnehmer eine anerkannte Platzierung erhalten werden.

Vielleicht besteht da noch ein Aufklärungsbedarf:

1. Eine Finalprüfung wird durch eine max. Starterzahl, bei einer vorgeschalteten Qualifikation definiert. Wie hoch die Starterzahl sein muss, ist nicht festgelegt, bleibt also dem Veranstalter überlassen. Aber max. Starterzahl muss angegeben sein.

2. Bei einem Finale werden nicht bei 1/3, sondern bei 2/3 der Teilnehmer die Platzierung anerkannt, unabhängig davon wieviel platziert sind, denn dem Veranstalter bleibt es überlassen, auch alle Finalteilnehmer zu platziern, die restlichen halt ohne Anerkennung. Er muss aber den gesamten Geldpreis auszahlen (siehe Ziff 3).

3. Bei einem Finale muss bis zur Höhe des Gesamtgeldpreis ausbezahlt werden.
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